Gesetzliche Vorgaben

Kanton und Bund geben enge Leitplanken vor.

Bund und Kanton Aargau haben einen massgeblichen Einfluss auf die Revision der NUPLA. Die NUPLA-Revision muss sowohl den bundes- als auch kantonalen Vorgaben gerecht werden, um eine rechtlich fundierte und umsetzbare Planung zu gewährleisten.

Der Bund legt übergeordnete rechtliche Vorgaben fest, wie das Raumplanungsgesetz und andere Umweltschutzgesetze, die bei der Planung und Umsetzung der NUPLA berücksichtigt werden müssen.

Der Kanton Aargau wiederum legt spezifische Vorgaben fest, wie das Baugesetz und das Raumplanungsgesetz des Kantons. Diese Vorgaben beeinflussen die Zonierung, Baubewilligungen, Umweltschutzmassnahmen und die Mitwirkung der Bevölkerung.

Bild: Marco Breyer, vericon.ch

Vorgaben vom Bund

Im Rahmen der NUPLA-Revision sind einige rechtliche Vorgaben auf Bundesebene einzuhalten. Die wichtigsten sind:

Raumplanungsgesetz (RPG)
Das Raumplanungsgesetz des Bundes legt die übergeordneten Grundsätze und Ziele der Raumplanung in der Schweiz fest. Es enthält Vorgaben zur nachhaltigen Entwicklung, zur Siedlungsentwicklung, zum Schutz von Natur- und Landschaftsräumen sowie zur Verkehrsentwicklung. Diese Vorgaben sind bei der NUPLA-Revision zu berücksichtigen.

Gewässerschutzgesetz (GSchG)
Das Gewässerschutzgesetz regelt den Schutz der Gewässer in der Schweiz. Es enthält Bestimmungen zum Gewässerschutz, zur Hochwasservorsorge, zur Wasserqualität und zum Umgang mit wasserrechtlichen Belangen. Bei der NUPLA-Revision müssen die Vorgaben des GSchG beachtet werden, insbesondere in Bezug auf Gewässerschutzzonen und den Umgang mit Gewässern in der Gemeinde.

Umweltschutzgesetz (USG)
Das Umweltschutzgesetz legt die rechtlichen Grundlagen für den Umweltschutz in der Schweiz fest. Es enthält Bestimmungen zum Schutz der Umwelt vor Umweltverschmutzung, zur Abfallentsorgung, zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz. Bei der NUPLA-Revision müssen die Vorgaben des USG beachtet werden, um sicherzustellen, dass Umweltaspekte angemessen berücksichtigt werden.

Kulturgesetz (KG) und Kulturverordnung (KGV)
Die Kantonale Denkmalpflege engagiert sich für das baukulturelle Erbe und setzt sich dafür ein, dass dieses für heutige und zukünftige Generationen nachhaltig gesichert und erhalten wird. Sie berät Bauwillige, Planende, Behörden und Ausführende im Umgang mit Schutzobjekten, erforscht Baudenkmäler und stellt Fachwissen und Finanzhilfen zur Verfügung. Zudem fördert die Kantonale Denkmalpflege das Verständnis für historische Baukultur in der Öffentlichkeit. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen bieten das Kulturgesetz und die dazu gehörige Verordnung.

Die Liste der Vorgaben ist lang. Es gelten noch viele weitere Gesetze zu berücksichten: Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG), Bundesgesetz über den öffentlichen Verkehr (öV-Gesetz), Bundesgesetz über den Lärmschutz (LSG) und viele mehr …

Vorgaben vom Kanton Aargau

Im Rahmen der NUPLA-Revision sind zudem verschiedene rechtliche Vorgaben vom Kanton einzuhalten. Die wichtigsten sind:

Raumplanungsgesetz (RPG)
Das Raumplanungsgesetz regelt die Raumentwicklung in der Schweiz. Es wurde gestützt auf den Art. 75 der Bundesverfassung erlassen und hat die haushälterische Nutzung zum Ziel. Ebenso werden darin Vorgaben zur nachhaltigen Entwicklung, zum Flächenschutz, zur Siedlungsentwicklung und zum Schutz vor Natur- und Landschaftsräumen gemacht.

Raumplanungsverordnung (RPV)
In der Raumplanungsverordnung des Kantons Aargau kommen die Ausführungsbestimmungen zur Anwendung. Für Bauten ausserhalb der Bauzone ist eine kantonale Zustimmung notwendig (§ 63 Baugesetz). Für die Beurteilung von Baugesuchen ausserhalb der Bauzone sind das Raumplanungsgesetz (RPG) und die dazugehörige Raumplanungsverordnung (RPV) massgebend.

Richtplan Kanton Aargau
Der kantonale Richtplan enthält übergeordnete planerische Vorgaben für die Entwicklung von Siedlungen und Verkehrsinfrastrukturen, für den Schutz und die Nutzung der Landschaft und für die Nutzungspläne. Er regelt auch die Planung von grösseren Bauvorhaben wie Freizeit- oder Einkaufszentren. Die kantonalen Richtpläne werden von den Bundesbehörden geprüft und vom Bundesrat genehmigt.

Baugesetz
Das Baugesetz des Kantons Aargau legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bau- und Nutzungsplanung fest. Es enthält Bestimmungen zu Themen wie Raumplanung, Zonierung, Baubewilligungen, Denkmalschutz und Umweltschutz, die bei der NUPLA-Revision berücksichtigt werden müssen.

Bauverordnung Aargau
Die Bauverordnung des Kantons Aargau definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bau- und Nutzungsordnung noch konkreter als dies im Baugesetz geregelt ist. Vor der Revision einer NUPLA ist der Angang der Bauverordnung massgebend. Sobald die NUPLA rechtskräftig ist, gelten die Bestimmungen in der Bauverordnung.

Rechtliche Grundlagen Gemeinde

Natur- und Landschaftsinventar Zurzach und Mellikon
Verzeichnis natürlicher und landschaftlicher Werte innerhalb unserer Gemeindegrenzen. Es identifiziert und dokumentiert schützenswerte Bereiche wie Biotope, Lebensräume seltener Arten, landschaftliche Schönheiten und kulturell bedeutsame Landschaftselemente.

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