Zonen

Überblick

Bau- und Zonenordnungen: Die Gestaltung des Gemeindegebiets steht im Fokus.

Die Gemeinde Zurzach regelt mit Hilfe von Bau- und Zonenordnungen die Nutzung des zur Verfügung stehenden Bodens: Von Wohn- und Arbeitszonen bis hin zu Schutzzonen und Grünflächen – Die vielfältigen Zonen sind wichtig für die nachhaltige Entwicklung unserer Gemeinde, die Lebensqualität sowie für den nachhaltigen Schutz unserer Umwelt.

Im Rahmen der kantonalen Richtplanvorgaben und einiger bundesstaatlicher Grundsätze ist die Gemeinde frei, für ihr gesamtes Gemeindegebiet die zulässige Nutzung des Bodens in «Bau- und Zonenordnungen» festzulegen.

Der Nutzungsplan regelt parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich Art, Ort und Intensität der Bodennutzung. Auch in der NUPLA werden die verschiedenen Zonen ausgeschieden, welche zwischen Bauland und Kulturland unterschieden werden. Es handelt es sich grundsätzlich um folgende mögliche Zonen: 

Wohnzonen
Gebiete, die hauptsächlich für Wohnzwecke vorgesehen sind, in denen Wohngebäude und entsprechende Infrastruktur wie Parks oder Spielplätze errichtet werden können.

Kernzonen
Zentral gelegene Bereiche einer Gemeinde, die für verschiedene Nutzungen wie Handel, Dienstleistungen und kulturelle Einrichtungen bestimmt sind.

Arbeitszonen
Flächen, die für gewerbliche oder industrielle Aktivitäten vorgesehen sind, wie Fabriken, Büros oder Lagerhallen.

Mischzonen
Gebiete, die eine Kombination aus Wohn-, Arbeits- und Freizeitnutzungen ermöglichen, um eine gemischte städtische Umgebung zu schaffen.

Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen
Bereiche, die für den Bau von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen wie Schulen, Krankenhäusern, Regierungsgebäuden oder Verkehrsanlagen vorgesehen sind.

Grünzonen
Flächen, die dem Erhalt und der Entwicklung von Grünflächen und Naturräumen dienen, um das bewohnte Umfeld zu bereichern und Erholungsmöglichkeiten zu bieten.

Landwirtschaftszonen
Gebiete, die für landwirtschaftliche Aktivitäten und den Schutz landwirtschaftlicher Flächen vorgesehen sind.

Schutzzonen
Bereiche, die speziell zum Schutz von Landschaft, Natur oder dem Ortsbild sowie zum Schutz vor Gewässern wie Flüssen oder Seen ausgewiesen werden.

Materialabbau- und Deponiezonen
Flächen, die für den Abbau von Rohstoffen oder die Deponierung von Abfällen vorgesehen sind, um eine geordnete und kontrollierte Nutzung dieser Ressourcen zu ermöglichen.

Gefahren- und Überflutungszonen
Bereiche, die aufgrund von potenziellen Gefahren oder Überschwemmungsrisiken ausgewiesen werden, um die Sicherheit von Menschen und Eigentum zu gewährleisten.

Die offizielle Online-Karten vom Kanton Aargau

AGIS

Der Kanton Aargau stellt über das sein Onlineportal eine grosse Anzahl an Onlinekarten zur Verfügung. Diese erlauben den schnellen Zugriff auf digitale Geodaten des Kantons Aargau und über die Grenzen des Kantons hinaus. Hier können Sie:

  • Verschiedenste Karten auswählen
  • Informationen an einem bestimmten Punkt abfragen
  • zu einer Adresse, Koordinate oder Parzelle navigieren
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Kataster öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen

ÖREB

Wer in der Schweiz Land besitzt, muss sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten. Im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen sind die wichtigsten, geometrisch abbildbaren Eigentumsbeschränkungen grundstücksbezogen festgehalten. Hier er-halten Sie Einsicht in:

  • Die Daten zur aktuell gültigen Nutzungsplanung
  • Diverse Baulinien (Nationalstrassen, Eisenbahnanlagen, etc.)
  • Den Kataster der belasteten Standorte
  • Lärmempfindlichkeitsstufen einsehen
  • und vieles mehr!


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