Ablauf und Phasen

Die Revision der Nutzungsplanung dauert voraussichtlich sechs Jahre und gliedert sich in die nachfolgenden 5 Phasen.

Erste offizielle Informationen und informelle Mitwirkungsmöglichkeiten sind ab Anfang 2025 (Phase 3) vorgesehen. Besuchen Sie diese Website regelmässig, um stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Das ausführliche und vom Kanton vorgeschriebene Ablaufschema für die allgemeine Nutzungsplanung gemäss §§ 22 ff. BauG inklusive Erläuterungen finden Sie in unserem Beitrag im Magazin.

2022

1

Grundlagen

Bis Ende 2022.

Team zusammenstellen, Grundlagen bestimmen, vorbereiten, informieren und gemeinsam starten.

In dieser ersten Phase haben wir die Grundlagen für einen erfolgreichen Projektstart festgelegt: Wir haben das NUPLA-Team zusammengestellt und festgelegt, wie wir die Nutzungsplanung überarbeiten möchten.

Wir haben die Vorgaben von Bund und Kanton geprüft und haben mit dem KGV und REL alle nötigen Grundlagen zusammengestellt oder erarbeitet und sämtliche Voraussetzungen für einen optimalen Projektstart geschaffen.

Zudem haben wir allgemeine organisatorische Punkte besprochen, z. B. wie wir als Team zusammenarbeiten wollen und wie wir effizient Informationen untereinander austauschen können.

Wir haben uns weiterhin darauf vorbereitet, wie wir am Besten mit der Öffentlichkeit kommunizieren, also Ihnen allen regelmässig Informationen zu übermitteln und wir wir Ihre Meinungen optimal einbeziehen können.

2023

2024

2

Themen

Voraussichtlich bis Ende 2024.

Identifizieren, priorisieren, recherchieren und gemeinsam im Team diskutieren.

Auf Basis der Vorgaben von Bund und Kanton sowie den Grundlagen aus Phase 1 stellen wir in dieser Phase alle Themen zusammen, die im Rahmen der Nutzungsplanung zu behandeln sind. Diese werden nach Wichtigkeit und Relevanz priorisiert.

Wir verteilen die Themen auf Arbeitsgruppen, beleuchten die Chancen und Möglichkeiten, recherchieren zusätzlich nötige Informationen und diskutieren gemeinsam die Erkenntnisse.

In dieser Phase werden die ersten Entwürfe des Zonenplanes sowie der BNO erstellt.

Partizipation der Bevölkerung

2025 – 2026

3

Entwurf und informelle Mitwirkung

Voraussichtlich ab Anfang 2025. Dauer bis Ende 2026.

Überarbeitung der Nutzungsplanung, Bevölkerung informieren und in die Planung mit einbeziehen.

In der dritten Phase geht es darum, die Nutzungsplanung konkret inhaltlich zu überarbeiten. Als Grundlage dafür dient das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL) der Gemeinde Zurzach.

In dieser Phase werden verschiedene Aspekte der Siedlungsentwicklung überprüft, wie zum Beispiel die Bauzonen und andere Zonen. Es wird auch geprüft, ob die Pläne mit dem überarbeiteten Freiraumkonzept der Gemeinde Zurzach und dem Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) übereinstimmen.

Nachdem diese Überprüfung abgeschlossen ist, wird ein erster Entwurf für die neue Nutzungsplanung erstellt. Dieser Entwurf wird präsentiert und diskutiert.

In dieser Phase startet zudem die Partizipation, also die informelle Mitwirkung. Hier haben nun alle Bewohnerinnen und Bewohner von Zurzach die Möglichkeit, sich zu informieren und sich zu beteiligen.

Die Ergebnisse aus dieser informellen Mitwirkung werden geprüft und gegebenenfalls in die Ausarbeitung der neuen Nutzungsplanung einbezogen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Pläne die Anliegen und Bedürfnisse der Zurzacherinnnen und Zurzacher berücksichtigen.

Partizipation der Bevölkerung

2027

4

Formelle Mitwirkung

Voraussichtlich ab Anfang 2027. Dauer bis Ende 2027.

Prüfung durch Kanton, öffentliche Auflage und Mitwirkungsmöglichkeit durch offizielle Einwendungen und Anträge.

In der vierten Phase wird die Nutzungsplanungsrevision einer Vorprüfung durch den Kanton Aargau unterzogen. Gleichzeitig findet die formelle Mitwirkung statt, bei der alle Bewohnerinnen und Bewohner von Zurzach offiziell ihre Meinung zur Überarbeitung der Nutzungsplanung äussern können. Es wird zudem die öffentliche Auflage durchgeführt, bei der die Pläne für die Öffentlichkeit einsehbar sind.

Die Einwendungen und Anträge der Bevölkerung werden in die weitere Bearbeitung der Nutzungsplanungsrevision einbezogen. Es ist wichtig, dass die Anliegen und Meinungen der Bürgerinnen und Bürger Berücksichtigung finden.

Nach Abschluss dieser Phase wird das neue Planungsinstrument vom Gemeinderat behandelt und verabschiedet. Der Gemeinderat prüft den überarbeiteten Plan und stellt sicher, dass er den Bedürfnissen der Gemeinde und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner gerecht wird. Sobald der Plan vom Gemeinderat genehmigt ist, tritt er offiziell in Kraft.

2028

5

Genehmigung

Voraussichtlich ab Anfang 2028. Dauer bis Ende 2028.

Politische Genehmigung durch Kanton, Gemeinderat und Gemeindeversammlung. Inkrafttreten.

In dieser letzten Phase genehmigt der Kanton Aargau, der Gemeinderat Zurzach sowie die Gemeindeversammlung die neu revidierte Nutzungsplanung. Dieser Schritt dauert erfahrungsgemäss rund ein dreiviertel Jahr, kann aber aufgrund der hohen Auslastung der kantonalen Behörden auch länger in Anspruch nehmen.

Somit ist voraussichtlich gegen Ende 2028 mit einem Beschluss des Gemeinderates zur Nutzungsplanung zu rechnen. Danach tritt die neue Nutzungsplanung und BNO verbindlich in Kraft.

2029

Grande Finito.

Durch die Genehmigung vom Kanton, Gemeinderat Zurzach sowie der Gemeindeversammlung wird die neue Nutzungsplanung und BNO rechtskräftig.

Wussten Sie schon? Die Revision der Bau- und Nutzungsplanung (NUPLA) ist eines der umfangreichsten und komplexesten Einzelprojekte, die eine Gemeinde zu bewältigen hat. Und sie soll alle 15 Jahre durchgeführt werden.