Ablauf und Phasen
Die Revision der Nutzungsplanung dauert noch voraussichtlich bis Ende 2027 und gliedert sich in die nachfolgenden Phasen.
Bitte beachten Sie: Aufgrund des Wechsels zu einem anderen Planungsbüro hat sich im Juni 2024 der Ablauf geändert. Unten finden Sie die aktualisierte Planung.
Erste offizielle Informationen und informelle Mitwirkungsmöglichkeiten sind ab Januar 2026 (Phase 3) vorgesehen. Besuchen Sie diese Website regelmässig, um stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
Das ausführliche und vom Kanton vorgeschriebene Ablaufschema für die allgemeine Nutzungsplanung gemäss §§ 22 ff. BauG inklusive Erläuterungen finden Sie in unserem Beitrag im Magazin.
2024
1
Ziele und Grundlagen
Bis Ende 2024
Team zusammenstellen, Grundlagen bestimmen, vorbereiten, informieren und gemeinsam starten.
Details
In dieser Phase geht es um die Festlegung von Zielen und Grundlagen. Wichtige Aktivitäten umfassen die Projektorganisation und Terminplanung, die Überprüfung und Ergänzung bestehender Planungsgrundlagen, die Durchführung von Ortsbegehungen und die Erstellung von Quartiersteckbriefen.
Weiterhin wird ein Revisionskatalog erstellt, der als Basis für die weiteren Planungen dient. Enge Abstimmungen mit der Projektleitung und der Planungskommission sind ebenfalls Teil dieser Phase, um eine klare Struktur und Ausrichtung für die nächsten Schritte des Projekts sicherzustellen.
Wir prüfen die Vorgaben von Bund und Kanton und stellen mit dem KGV und REL alle nötigen Grundlagen zusammen. Wir bereiten uns weiterhin darauf vor, wie wir am Besten mit der Öffentlichkeit kommunizieren, also Ihnen regelmässig Informationen zu übermitteln und wir wir Ihre Meinungen optimal einbeziehen können.
2025
2
Entwurf Nutzungsplanungsrevision
Voraussichtlich Januar 2025 bis Dezember 2025
Erstellung der Entwürfe für BNO, BZP und KLP und Prüfung aller technischen Grundlagen
Details
In dieser Phase konzentriert sich das Team auf den Entwurf der Nutzungsplanungsrevision: Sie umfasst die detaillierte Ausarbeitung der Themen gemäss der Offerte und die Erstellung von Entwürfen für die Bau- und Nutzungsordnung (BNO), den Bauzonenplan (BZP) und den Kulturlandplan (KLP). Es werden technische Grundlagen wie Gewässerräume und Massnahmen aus dem Landschaftsinventar überprüft und integriert.
Weiterhin erfolgt die Ausarbeitung des Planungsberichts nach Art. 47 RPV und die Vorbereitung der Unterlagen für die Mitwirkung und kantonale Vorprüfung. Ein regelmässiger Austausch aller Beteiligten sichern die Qualität und den Fortschritt der Arbeiten.
Partizipation der Bevölkerung
2026 – 2027
3
Formelle Mitwirkung
Voraussichtlich ab Anfang 2026 bis Ende 2027
Prüfung durch Kanton, öffentliche Auflage und Mitwirkungsmöglichkeit durch offizielle Einwendungen und Anträge.
Details
In dieser Phase der Nutzungsplanungsrevision steht das formelle Verfahren im Mittelpunkt.
Sie umfasst die Durchführung der öffentlichen Mitwirkung und die Auswertung der Eingaben.
Gemeinsam mit der Bevölkerung werden thematische Spaziergänge, und Informationsveranstaltungen sowie rechtliche Abklärungen durchgeführt.
Zudem erfolgen in dieser Phase die erste und zweite kantonale Vorprüfung, die Bereinigung der Entwürfe aufgrund der Vorprüfungsergebnisse und öffentlichen Mitwirkung sowie die Vorbereitung der Unterlagen für die Gemeindeversammlung. Es finden die öffentliche Auflage sowie Einigungsverhandlungen statt.
2027
4
Genehmigung
Vorraussichtlich ab Ende 2027
Politische Genehmigung durch Kanton, Gemeinderat und Gemeindeversammlung. Inkrafttreten.
Details
In dieser letzten Phase genehmigt der Kanton Aargau, der Gemeinderat Zurzach sowie die Gemeindeversammlung die neu revidierte Nutzungsplanung. Dieser Schritt dauert erfahrungsgemäss rund ein dreiviertel Jahr, kann aber aufgrund der hohen Auslastung der kantonalen Behörden auch länger in Anspruch nehmen.
Somit ist voraussichtlich gegen Mitte/Ende 2028 mit einem Beschluss des Gemeinderates zur Nutzungsplanung zu rechnen. Danach tritt die neue Nutzungsplanung und BNO verbindlich in Kraft.
2028
Durch die Genehmigung vom Kanton, Gemeinderat Zurzach sowie der Gemeindeversammlung wird die neue Nutzungsplanung und BNO rechtskräftig.
Wussten Sie schon? Die Revision der Bau- und Nutzungsplanung (NUPLA) ist eines der umfangreichsten und komplexesten Einzelprojekte, die eine Gemeinde zu bewältigen hat. Und sie soll alle 15 Jahre durchgeführt werden.