Die Raumplanung umfasst alle räumlichen Planungen des Staates auf den Ebenen des Bundes, der Kantone und Gemeinden. Die strategische und konkrete Raumplanung ist Sache der Kantone und der Gemeinden. Auf Bundesebene mittels Raumplanungsgesetz (RPG) sind die landesweiten gültigen Grundsätze und Ziele geregelt.
Ziel
Der Kanton Aargau ist geprägt durch die Agglomerationen mit ihren Zentren auf der Mittellandachse und dem ländlichen Raum mit seinen Dörfern und Kleinstädten in den Talachsen und auf den Hügelzügen, durch eine stark dezentralisierte Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur in Regionen, aber auch durch dezentral gelegene Wirtschaftsstandorte.
Die Nachfrage nach Wirtschaftsstandorten und Wohnbauflächen hat in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sich nicht alle Regionen gleich entwickeln können. Aufgrund der veränderten Nachfrage, der veränderten Bedürfnisse der Bevölkerung (beispielsweise infolge Alterung) und der knappen öffentlichen Mittel sind Schwerpunkte in der Raumnutzung zu setzen. Diese ergeben sich einerseits aus dem regionalen Entwicklungspotenzial, andererseits aus der Erreichbarkeit der Standorte und aus der Finanzierbarkeit der Infrastruktur.
Die aktuellen Aufgaben, die sich aus dem Auftrag einer nachhaltigen Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung ergeben, sind gemeindeübergreifend. Die raumrelevanten Entscheidungen erfolgen demgegenüber in über zweihundert Gemeinden. Die Koordination dieser Entscheide muss vermehrt regional in den funktionalen Räumen erfolgen. Insbesondere muss in der kommunalen Siedlungsentwicklung der Abstimmung der regionalen Siedlungs- und Verkehrsentwicklung sowie der Erhaltung der landschaftlichen Qualitäten mehr Gewicht beigemessen werden.