Historische Gebäude und Ortskerne prägen die Gemeinden Zurzach und Mellikon. Sie zeigen die Baugeschichte der Dörfer und geben den Ortschaften einen beträchtlichen Teil ihrer Identität. Diese Qualitäten sollen selbstverständlich auch in Zukunft erhalten bleiben. Das bedeutet aber nicht, dass an solchen Orten künftig nichts mehr verändert werden darf.
Historische Ortskerne schützen und trotzdem weiterentwickeln
Historische Gebäude und Ortskerne prägen die Gemeinden Zurzach und Mellikon. Sie zeigen die Baugeschichte der Dörfer und geben den Ortschaften einen beträchtlichen Teil ihrer Identität. Diese Qualitäten sollen selbstverständlich auch in Zukunft erhalten bleiben. Das bedeutet aber nicht, dass an solchen Orten künftig nichts mehr verändert werden darf.
Ein lebendiger Ort ist kein Freilichtmuseum
Ein Ortskern bleibt nur lebendig, wenn Gebäude genutzt, unterhalten und an neue Bedürfnisse angepasst werden können. Auch Kleingewerbe und andere belebende Nutzungen brauchen Platz. Die planerische Aufgabe ist deshalb immer konkret: wertvolle Strukturen schützen, ohne den Ort einzufrieren.
Besonders hoch sind die Anforderungen im Flecken von Bad Zurzach. Er ist im ISOS, dem Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung erfasst. Darum besteht für den Flecken eine eigene Planung mit ganz spezifischen Regeln. Das Ziel ist hierbei doppelt: Ortsbild erhalten und trotzdem eine gute Entwicklung und Belebung zu ermöglichen.
Dorfkernzone und Dorfzone werden stärker unterschieden
Auch weitere Ortskerne in Zurzach und Mellikon haben kommunalen oder regionalen Wert. Bisher liegen in mehreren Ortschaften grössere Bereiche in einer einheitlichen Dorfzone mit relativ strengen Vorschriften. Künftig wird detaillierter unterschieden.
Besonders wertvolle Bereiche kommen in die stärker geschützte Dorfkernzone. Daneben gibt es die ebenfalls geschützte Dorfzone mit mehr baulichem Spielraum. Neubauten, Umbauten und Erweiterungen müssen sich dort weiterhin gut ins Ortsbild einfügen.
Was bedeutet das Bauinventar?
Der Kanton hat das Bauinventar erneuert. Die darin bezeichneten Gebäude sind nach kantonalem Kulturrecht auf kommunaler Ebene zu schützen. Im Normalfall heisst das: kein Abbruch, und die Pflicht, das Gebäude zu unterhalten. Eine Nutzung bleibt möglich, bauliche Veränderungen sind jedoch nur in einem eng begrenzten Rahmen zulässig. Abweichungen sind nicht völlig ausgeschlossen. Sie setzen jedoch besondere Voraussetzungen voraus und müssen jeweils im Einzelfall mit einem überwiegenden Interesse begründet werden.
Schutz und Entwicklung gehören zusammen
Ortsbildschutz kann im konkreten Bauvorhaben einschränken. Er schafft aber auch Verlässlichkeit: Wer im historischen Umfeld baut oder investiert, weiss genau, welche Qualitäten langfristig gesichert werden sollen. Und ein Ortskern verliert dadurch nicht Stück für Stück seinen eigenständigen Charakter.
Die NUPLA entscheidet deshalb nicht zwischen «bewahren» und «entwickeln». Sie legt fest, wo der Schutz enger sein muss und wo innerhalb klarer Leitplanken mehr Entwicklung möglich bleibt.
Vom 24. August bis 24. Oktober 2026 sind die entsprechenden Pläne und Bestimmungen im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung einsehbar.
Weitere Informationen gibt es hier: zurzach.ag/nupla.
Weiterführende Informationen
