Für Zurzach und Mellikon wird die «Siedlungsentwicklung nach innen» konkret: Bestehende Siedlungsgebiete sollen besser genutzt und weiterentwickelt werden, bevor zusätzliche Landschaft beansprucht wird. Dahinter steht nicht nur ein Ziel der Ortsplanung, sondern eine verbindliche Vorgabe, die mit der Nutzungsplanung umgesetzt wird.
Nicht einfach höher und dichter bauen
Innenentwicklung wird gern auf «höher und dichter» verkürzt. Das trifft die Sache nicht. Entscheidend ist, wo zusätzliche Entwicklung verträglich ist und welche Qualität dabei entsteht. Zentrale und gut erschlossene Gebiete können in der Regel mehr aufnehmen als empfindliche Ortsränder oder Quartiere mit einem ausgeprägten Charakter. Es geht also nicht um Verdichtung um jeden Preis, sondern um eine sorgfältige Weiterentwicklung des Bestehenden.
Der kantonale Richtplan macht Vorgaben zur Bevölkerungsdichte in den Siedlungsgebieten. In Zurzach werden diese Dichten grossenteils bereits erreicht. In Mellikon liegt die heutige Dichte tiefer. Dort muss die Nutzungsplanung deutlicher aufzeigen, wie innerhalb des bestehenden Baugebiets eine zusätzliche Entwicklung möglich wird.
Entwicklung dorthin lenken, wo sie passt
Die NUPLA setzt deshalb Schwerpunkte. Wachstum soll vor allem dort stattfinden, wo die Erschliessung gut ist und bereits Infrastruktur vorhanden ist: insbesondere im Wohnschwerpunkt Bad Zurzach sowie in den Raumtypen «Urbanes Leben» und «Dorfleben» des Entwicklungsleitbilds. Auch ausserhalb dieser Gebiete bleibt Entwicklung möglich, dort aber zurückhaltender und bleibt näher am Bestand.
Ein Teil davon läuft über die Bau- und Nutzungsordnung, kurz BNO. Ihre Bestimmungen sollen zusätzlichen Wohnraum ermöglichen, wo er planerisch sinnvoll ist. Zugleich müssen Neu- und Umbauten zum Quartier und zum Ortsbild passen.
Schlüsselgebiete sollen nicht auf unbestimmte Zeit brachliegen
Besonders sorgfältig behandelt, werden grössere Entwicklungsflächen wie der Wasenacher, das Triumph-Areal oder Mellikon West. Für solche Gebiete sind Gestaltungsplanpflichten und weitere qualitätssichernde Vorgaben vorgesehen. Der Gedanke dahinter ist, nicht Parzelle für Parzelle zufällig zu entwickeln, sondern das Gebiet als Ganzes zu planen.
Bei Flächen, die für die bauliche Entwicklung besonders geeignet sind, soll zudem darauf hingewirkt werden, dass innerhalb 15 Jahren tatsächlich etwas geschieht. Möglich sind Vereinbarungen und Anreize mit Grundeigentümerschaften; wenn nötig sieht das Planungsrecht auch Bauverpflichtungen vor.
Innenentwicklung schützt auch Freiräume
Wenn neuer Wohnraum vor allem dort entsteht, wo Strassen, öffentlicher Verkehr, Versorgung und andere Infrastrukturen schon vorhanden sind, wird die offene Landschaft weniger beansprucht. Einfach ist die Aufgabe trotzdem nicht: Mehr Nutzung im bestehenden Siedlungsgebiet funktioniert nur, wenn Freiräume, Begrünung, Ortsbild und Aufenthaltsqualität mitgeplant werden.
Darum verknüpft die NUPLA Innenentwicklung mit qualitativen Anforderungen. Nicht nur «Wie viel geht auf die Parzelle?» ist eine Planungsfrage, sondern auch: Passt die Lösung an diesen Ort, und was bringt sie dem Quartier?
Vom 24. August 2026 bis 24. Oktober 2026 sind die Unterlagen zur öffentlichen Mitwirkung einsehbar. Rückmeldungen können während dieser Zeit eingereicht werden.
Weitere Informationen zur Mitwirkung stehen ab 24. August 2026 auf zurzach.ag/nupla für Sie bereit.
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