Mitwirkung noch bis 24. Oktober möglich
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Bild: Marco Breyer, vericon.ch
Bild: Marco Breyer, vericon.ch

Natur- und Kulturlandschaft: Warum auch ausserhalb des Siedlungsgebiets geplant wird

Bei Nutzungsplanung denkt man zuerst an Bauzonen. Ein grosser Teil von Zurzach und Mellikon liegt aber ausserhalb der Siedlungen. Dort kommen Landwirtschaft, Natur- und Landschaftsschutz, Gewässer, Wald, Erholung und Tourismus auf derselben Fläche zusammen. Auch dafür braucht es planerische Regeln. Warum das so ist:

Eine Landschaft mit mehreren Aufgaben

Das Kulturland ist zuerst Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft. Gleichzeitig dient dieselbe Landschaft der Erholung und dem Tourismus und übernimmt ökologische Funktionen. Dazu kommen Landschaften von nationaler und kantonaler Bedeutung, der Rhein mit besonderen Schutzbestimmungen, weitere Gewässer, Wälder und wertvolle Lebensräume.
Die Nutzungsplanung muss diese Ansprüche miteinander ordnen. Nicht jede Nutzung ist überall gleich wichtig. Ziel ist aber, die vorhandenen Qualitäten langfristig zu sichern und Regeln festzulegen, die auch in der Praxis funktionieren.

Schutzgebiete und Naturobjekte aktualisieren

Ein wichtiger Schritt ist die Übernahme des Landschaftsinventars in die Nutzungsplanung. Bestehende Naturschutzzonen und kantonale Naturschutzgebiete werden grundsätzlich weitergeführt. Wo die heutige Abgrenzung nicht mehr zur tatsächlichen Situation passt, sind punktuelle Zusammenlegungen oder Anpassungen vorgesehen.

Auch geschützte Naturobjekte werden aktualisiert und gesichert. Je nach Inventar können dazu markante Bäume, Hecken oder andere landschaftsprägende Elemente gehören.

Gewässer brauchen Raum

Entlang von Bächen und anderen Gewässern sind Gewässerräume auszuscheiden und zu sichern. Sie dienen unter anderem dem Hochwasserschutz, der natürlichen Gewässerfunktion und der ökologischen Vernetzung. Am Rhein gelten zusätzlich die Vorgaben des kantonalen Rheinuferschutzdekrets. Die Gesamtrevision setzt die erforderlichen Gewässerräume dort um, wo sie nicht bereits durch das Rheinuferschutzdekret geregelt sind.

Landwirtschaft soll praktikabel bleiben

Auch die Bestimmungen zur Landwirtschaftszone werden an die heutige kantonale Praxis angepasst. Bestehende Nutzungen sollen, wo besondere Voraussetzungen vorliegen, planungsrechtlich sauber gesichert werden. In Mellikon betrifft das beispielsweise die Speziallandwirtschaftszone für den bestehenden Betrieb «Unterer Berghof».

Was bedeutet das für die Bevölkerung?

Eine intakte Landschaft ist Produktions-, Lebens- und Erholungsraum zugleich. Die NUPLA legt dabei fest, wo Schutz besonders wichtig ist, welche Nutzungen möglich bleiben und wie übergeordnete Vorgaben in die kommunale Nutzungsplanung übernommen werden. Vieles davon fällt im Alltag kaum auf. Gerade deshalb soll die Ordnung langfristig verlässlich funktionieren.

Bis zum 24. Oktober 2026 können auch die Festlegungen ausserhalb des Siedlungsgebiets im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung eingesehen und kommentiert werden.

Weitere Informationen gibt es hier: zurzach.ag/nupla.

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