Bild: Marco Breyer, vericon.ch
Bild: Marco Breyer, vericon.ch

Sinn und Zweck einer NUPLA-Revision

Die Gesamtrevision soll die einzelnen Nutzungspläne und die Bau- und Nutzungsordnungen aus den einzelnen Ortschaften formell zusammenführen und sie materiell den übergeordneten planungs- und baurechtlichen Vorgaben anpassen.

Nach der Fertigstellung vom Räumlichen Entwicklungsleitbild (REL), dem Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) und des Landschaftsinventar steht die Gemeinde Zurzach nun vor der grossen Aufgabe, die Revision der allgemeinen Nutzungsplanung (BNO) zu erarbeiten.

Ausgangslage

Die allgemeinen Nutzungspläne sind das zentrale kommunale Instrument der Raumentwicklung. Sie sind auf einen Betrachtungszeitraum von 15 Jahren auszurichten und haben alle privaten und öffentlichen Interessen im Zusammenhang mit der Nutzungsplanung zu berücksichtigen. Die Nutzungsplanung ermöglicht es der Gemeinde, die in einem räumlichen Entwicklungsleitbild erarbeiteten Entwicklungsziele umzusetzen und durch geeignete Massnahmen grundeigentümerverbindlich festzulegen.

Die allgemeine Nutzungsplanung (NUPLA) besteht aus den folgenden Elementen:

  • Bauzonenplan (BZP) und Kulturlandplan (KLP)
  • Bau- und Nutzungsordnung (BNO)


Der Bauzonenplan und Kulturlandplan zeigen parzellenscharf zu welcher Zone ein bestimmtes Grundstück gehört. Die Bau- und Nutzungsordnung definiert die zulässige Nutzung und Überbauung jeder Zone.

Die Erarbeitung und Verabschiedung der allgemeinen Nutzungspläne liegen in der Kompetenz der Gemeinde. Der Entwurf der Nutzungspläne erfolgt durch den Gemeinderat unter Einbezug der Bevölkerung (Mitwirkung nach § 3 des Baugesetzes). Der Beschluss der allgemeinen Nutzungsplanung erfolgt durch die Gemeindeversammlung.

Die Nutzungspläne müssen mit den übergeordneten Plänen und Vorschriften wie zum Beispiel Vorgaben des Baugesetzes und die Beschlüsse des kantonalen Richtplans übereinstimmen. Dabei ist insbesondere auf eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen zu achten.

Grundsätze

Die NUPLA dient der Regelung der Bodennutzung von Ge- und Verboten sowie teilweise auch Anreize (Spielregeln). Massgebend hierfür ist in erster Linie die Nutzungsplanung der Gemeinde. Weitere bauliche Bestimmungen bilden das Baugesetz (BauG) sowie die dazu gehörige Bauverordnung (BauV). Wichtig zu wissen ist, dass das BauG und die BauV dem kommunalen Recht immer vorgehen und für alle Gemeinden gleich sind.