Bild: Marco Breyer, vericon.ch
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Planbeständigkeit: Warum sich für Kaiserstuhl nichts ändert

Seit der Fusion im Jahr 2022 steht die Gemeinde Zurzach vor einer anspruchsvollen Aufgabe: Acht ehemals eigenständige Gemeinden wachsen im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung aktuell auch Schritt für Schritt bei der Raumplanung zusammen. Denn was politisch beschlossen wurde, muss nun auch räumlich und planerisch harmonisiert werden.

Planbare Stabilität statt Änderungen

Kaiserstuhl befindet sich bei der aktuellen Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Zurzach in einer besonderen Situation, denn hier wurde die Nutzungsplanung im Jahr 2023 bereits revidiert. Daher stellt sich die naheliegende Frage: Muss die Planung in Kaiserstuhl nun erneut angepasst werden? Die klare Antwort lautet: Nein, denn die Planung wurde damals bereits im Wissen um die bevorstehende Fusion der Gemeinde Zurzach beschlossen und ist weiterhin aktuell.

Der wichtigste Grund dafür liegt in einem grundlegenden Prinzip der Raumplanung: Der Planbeständigkeit. Dies besagt, dass beschlossene Planungen langfristig stabil bleiben sollen. Wer zum Beispiel ein Haus baut, ein Grundstück entwickelt oder langfristig investiert, muss sich darauf verlassen können, dass die Spielregeln nicht laufend geändert werden. Planungssicherheit ist stets eine zentrale Voraussetzung für eine verlässliche Entwicklung von Gemeinden.

Das Raumplanungsgesetz (Art. 15 RPG) sieht vor, dass Nutzungsplanungen in der Regel auf einen Zeithorizont von rund 15 Jahren ausgelegt sind. Änderungen erfolgen nur dann, wenn sich Rahmenbedingungen wesentlich verändern oder wenn bestehende Planungen sachlich überholt sind.

Im bevorstehenden Planungsbericht zur aktuellen Gesamtrevision der Gemeinde Zurzach wird deshalb festgehalten: «Die Nutzungsplanungen der Stadt Kaiserstuhl (2023) wurde kurz vor der Fusion revidiert. Damit gilt insbesondere für Kaiserstuhl die Planbeständigkeit.» Aus diesem Grund wird Kaiserstuhl bei der laufenden Revision bewusst ausgeklammert.

Weitere Gründe, warum Kaiserstuhl vorerst unverändert bleibt

Neben der Planbeständigkeit sprechen weitere Gründe dafür, die Planung in Kaiserstuhl vorerst unverändert zu lassen:

Rechtssicherheit
Die Bevölkerung und die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer haben erst vor kurzer Zeit über ihre Planung entschieden. Diese demokratisch legitimierten Beschlüsse sollen verlässliche Planung gewährleisten.

Fokus auf das Dringende
Während Kaiserstuhl bereits über eine aktuelle Planung verfügt, besteht in anderen Ortsteilen ein deutlich grösserer Aktualisierungsbedarf, denn einige Ortsteile arbeiten noch mit Grundlagen, die Jahrzehnte alt sind und deshalb genauer überprüft werden müssen.

Sorgfältiger Umgang mit öffentlichen Mitteln
Eine Planung zu überarbeiten, die erst vor kurzem modernisiert wurde, wäre weder notwendig noch wirtschaftlich sinnvoll.

Kaiserstuhl als wichtiger Referenzpunkt

Dass Kaiserstuhl vorerst unverändert bleibt, bedeutet jedoch nicht, dass der Ortsteil planerisch isoliert ist. Im Gegenteil: Die aktuelle Planung bildet in mehreren Bereichen einen wichtigen Referenzpunkt für die weitere Entwicklung der Gesamtgemeinde.

Ein Beispiel ist die Einführung der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). Diese sorgt dafür, dass baurechtliche Begriffe kantonsweit einheitlich verwendet werden. Kaiserstuhl hat diese Harmonisierung bereits umgesetzt und verfügt damit über eine sehr zeitgemässe Planungsgrundlage.

Behandlung offener Punkte

Im Zusammenhang mit der Nutzungsplanung von Kaiserstuhl im Jahr 2023 wurden gegen einzelne Planungsvorhaben Beschwerden eingereicht. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat diese teilweise gutgeheissen und zur Neubeurteilung an die Gemeinde Zurzach zurückgewiesen. Betroffen sind unter anderem Bereiche der Areale Blöleboden und Bahnhof.

Da die offenen Punkte im Zusammenhang mit der damaligen Nutzungsplanung von Kaiserstuhl stehen, werden sie parallel im Rahmen einer separaten Planung behandelt. Die aktuelle Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Zurzach bleibt dadurch unberührt.