Die NUPLA für alle Orte der Gemeinde Zurzach sowie für Mellikon wird gemeinsam überarbeitet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass künftig jede Ortschaft nach demselben Muster behandelt wird. Die Planung schafft dort gemeinsame Grundsätze, wo das sinnvoll ist. Und sie lässt Unterschiede zu, wo der jeweilige Ort, das Quartier oder die bestehende Bebauung andere Antworten verlangen.
Warum überhaupt zusammenführen?
Die heutigen Regelungen sind über Jahre und in den früher selbstständigen Gemeinden entstanden. Mit dem Zusammenschluss kamen unterschiedliche Zonen, Begriffe und Vorschriften in eine Gemeinde. Für sich funktionieren diese Regelwerke, zusammen machen sie eine Planung über «den eigenen Gartenhag» hinaus aber unnötig schwer. Die Gesamtrevision führt deshalb vorrangig die Nutzungsplanung der einzelnen Orte von Zurzach zusammen. Mellikon revidiert seine eigenständige Nutzungsplanung parallel und stimmt sie fachlich mit Zurzach ab.
Die grundsätzliche Ausrichtung wurde nicht erst mit der aktuellen NUPLA-Revision festgelegt. Basis ist das Räumliche Entwicklungsleitbild von 2021, das vom Stimmvolk genehmigt wurde. Es formuliert Ziele und Strategien für die räumliche Entwicklung von Zurzach und Mellikon und bildet damit die politische Leitlinie der laufenden Arbeiten.
Gemeinsame Regeln, wo sie helfen
Wo Zonen und Aufgaben vergleichbar sind, sollen künftig möglichst dieselben Grundsätze gelten. Das hilft auch der gemeinsamen Bauverwaltung von Zurzach und Mellikon. Für Bauherrschaften und Grundeigentümerschaften wird eher nachvollziehbar, weshalb in einer vergleichbaren Situation dieselbe Regel angewendet wird.
Der konkrete Ort bleibt trotzdem entscheidend. Ein historischer Dorfkern braucht andere Leitplanken als ein neueres Wohnquartier. Ein Entwicklungsgebiet am Bahnhof funktioniert anders als ein Siedlungsrand. Die NUPLA verbindet deshalb gemeinsame Regeln mit Vorgaben, die auf die jeweilige Situation zugeschnitten sind.
Und was ist mit Kaiserstuhl?
Kaiserstuhl ist ein Sonderfall. Die Nutzungsplanung dort wurde 2023 aktualisiert und unterliegt dem Grundsatz der Planbeständigkeit. Sie wird deshalb jetzt nicht nochmals vollständig aufgerollt. In einer späteren Revision soll sie in die gemeinsame Nutzungsplanung von Zurzach integriert werden. Wo die laufende Gesamtrevision Abstimmungen verlangt, wird die Planung von Kaiserstuhl bereits heute mitgedacht.
Der Zusammenschluss schafft auch neue Aufgaben
Der Zusammenschluss hat zudem ganz praktische Folgen. Schulen und Verwaltungen wurden gebündelt; einzelne öffentliche Gebäude und Grundstücke werden damit für andere Nutzungen frei. Damit eine Umnutzung überhaupt möglich wird, muss teilweise auch die Zonierung angepasst werden. Solche Umzonungen sind Teil der gesamten Bauzonenbilanz und hängen deshalb mit anderen Entscheiden der Revision zusammen.
Was bedeutet das für Sie?
Die Gesamtrevision wird aus mehreren Ortschaften keinen Einheitsort machen. Sie schafft vielmehr eine gemeinsame planerische Grundlage, auf der die einzelnen Orte ihre Eigenheiten behalten und sich trotzdem abgestimmt weiterentwickeln können.
Vom 24. August bis 24. Oktober 2026 können Sie den Entwurf der NUPLA im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung einsehen und Ihre Rückmeldungen einreichen. Zu Beginn sind hierzu Informationsveranstaltungen in Mellikon und Zurzach vorgesehen.
Weitere Informationen zur Mitwirkung stehen ab 24. August 2026 auf zurzach.ag/nupla für Sie bereit.
