Wohnquartier Bad Zurzach
Bild: Metron AG

Planungsbericht zur Nutzungsplanung: Ein wichtiger Meilenstein im Projekt

Wie sollen sich Zurzach und Mellikon in den kommenden Jahren räumlich entwickeln? Wo kann gebaut werden, wo bleiben Freiräume und wie wachsen die Ortschaften zusammen? Mit dem Planungsbericht zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung liegt nun ein wichtiger Zwischenschritt im Projekt vor.

Ein Blick auf den aktuellen Stand der Nutzungsplanung

Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung für Zurzach und Mellikon hat einen wichtigen Meilenstein erreicht: Der Planungsbericht nach Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) liegt nun in einer Entwurfsfassung vor.

Der Bericht dokumentiert den aktuellen Stand der Arbeiten und zeigt auf, welche Überlegungen hinter den geplanten Anpassungen der Nutzungsplanung stehen. Gleichzeitig bildet er eine zentrale Grundlage für die nächsten Schritte im Verfahren, etwa für die kantonale Vorprüfung und die öffentliche Mitwirkung.

Der Planungsbericht begleitet die eigentlichen Planungsinstrumente wie den Bauzonenplan, den Kulturlandplan und die Bau- und Nutzungsordnung. Während diese Dokumente später die verbindlichen Regeln für Nutzung und Bebauung festlegen, erläutert der Bericht die Hintergründe, Ziele und Auswirkungen der geplanten Änderungen.

Für Bevölkerung, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Behörden bietet der Bericht damit eine verständliche Einordnung der geplanten Entwicklungen.

Die wichtigsten Themen aus dem Planungsbericht sind:

Zentrale Ziele der Gesamtrevision

Ein zentrales Ziel der Revision besteht darin, nach der Gemeindefusion eine einheitliche Nutzungsplanung für die Gemeinde Zurzach zu schaffen und diese eng mit der Planung der eigenständigen Gemeinde Mellikon abzustimmen. Gleichzeitig sollen die Eigenheiten der einzelnen Ortschaften erhalten bleiben und ihre Lebensqualität gesichert werden.

Die Nutzungsplanung orientiert sich dabei an verschiedenen Grundlagen, insbesondere am räumlichen Entwicklungsleitbild der Gemeinden sowie an kantonalen und bundesrechtlichen Vorgaben der Raumplanung.

Entwicklung nach innen statt neue Bauzonen

Ein wichtiger Schwerpunkt der Planung ist die sogenannte Siedlungsentwicklung nach innen. Neue Wohnungen und Nutzungen sollen möglichst innerhalb bestehender Baugebiete entstehen, statt neue Bauzonen am Siedlungsrand auszuweisen.

Die Analysen zeigen, dass in den bestehenden Bauzonen genügend Kapazitäten vorhanden sind, um das erwartete Wachstum aufzunehmen. Entsprechend konzentriert sich die Planung darauf, geeignete und gut erschlossene Gebiete gezielt weiterzuentwickeln.

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf Bad Zurzach: Gemäss kantonalem Richtplan ist der Ort als Wohnschwerpunkt definiert. In solchen Gebieten soll ein grösserer Teil des zukünftigen Wohnraums entstehen, verbunden mit einer qualitativ hochwertigen Siedlungsentwicklung und einer guten Anbindung an den öffentlichen Verkehr.

Gleichzeitig sollen auch in den anderen Ortschaften weiterhin Entwicklungsmöglichkeiten bestehen, etwa durch Umnutzungen bestehender Gebäude oder eine behutsame Weiterentwicklung der bestehenden Siedlungsstrukturen.

Ortsbilder, Wirtschaft und Lebensqualität im Fokus

Neben der baulichen Entwicklung legt die Revision auch grossen Wert auf die Qualität der Siedlungsräume. Die Gemeinden verfügen über historisch gewachsene Ortskerne und wertvolle Ortsbilder, die erhalten und sorgfältig weiterentwickelt werden sollen.

Gleichzeitig sollen Voraussetzungen geschaffen werden, damit sich lokale Gewerbebetriebe weiterentwickeln können und die Region als Wohn- und Arbeitsstandort attraktiv bleibt. Gewerbe- und Industriegebiete von regionaler Bedeutung sowie der Gesundheits- und Tourismusstandort Bad Zurzach spielen dabei eine wichtige Rolle.

Auch Freiräume, Natur und Landschaft werden in der Planung berücksichtigt. Dazu gehören Massnahmen zum Schutz von Kulturland, zur Förderung der Biodiversität und zur Anpassung der Siedlungen an zukünftige klimatische Veränderungen.

Rahmenbedingungen für eine wachsende Gemeinde

Die Planung trägt auch der demografischen Entwicklung Rechnung. In den vergangenen zehn Jahren ist die Bevölkerung der Gemeinde Zurzach deutlich gewachsen. Zwischen 2014 und 2024 nahm sie um rund 1’100 Personen beziehungsweise etwa 15 Prozent zu.

Prognosen gehen davon aus, dass dieses Wachstum auch in den kommenden Jahren weiter anhalten wird. Die Nutzungsplanung soll deshalb Rahmenbedingungen schaffen, damit sich die Gemeinden geordnet entwickeln können und gleichzeitig ihre Qualitäten als Wohn-, Arbeits- und Erholungsraum erhalten bleiben.

Wie es mit der NUPLA weitergeht

Der Planungsbericht ist Teil der Entwurfsphase der Gesamtrevision. Nach seiner Fertigstellung folgen die nächsten Schritte im gesetzlichen Verfahren. Dazu gehören die kantonale Vorprüfung, die öffentliche Mitwirkung sowie die anschliessende öffentliche Auflage der Planung.

Über den weiteren Fortschritt des Projekts informieren wir Sie fortlaufend auf dieser Website.