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Bild: Marco Breyer, vericon.ch
Bild: Marco Breyer, vericon.ch

Was bedeutet die Grünflächenziffer?

Was steckt hinter dem Wort «Grünflächenziffer»? Kurz gesagt: Lebensqualität. Die Grünflächenziffer trägt dazu bei, dass es sich in Zurzach und Mellikon auch künftig – trotz baulicher Verdichtung – gut und angenehm lebt; dass die Gemeinden sich ihre landschaftlichen und dörflichen Qualitäten bewahren können; und dass Wetterextreme auch in Zukunft möglichst gut gemeistert werden können.

Die Ausgangslage ist gut in Zurzach und Mellikon: Beide Gemeinden bieten mit ihren durchgrünten Siedlungsstrukturen, ihren zahlreichen Landwirtschafts- und Waldflächen und der attraktiven Lage am Rhein über privilegierte Standorteigenschaften. In den Gemeinden und im weiteren Umfeld finden sich vielfältig nutzbare Landschaften für die Naherholung.

Doch auch in Zurzach und Mellikon steigen die Durchschnittstemperaturen, Temperaturextreme nehmen zu und die Niederschlagsmuster verändern sich. Ein wichtiges Mittel dagegen sind Grünstrukturen im Siedlungsgebiet, die bei Hitze Schatten und Kühlung bieten, bei Starkregen Wasser speichern und Überflutungen verhindern können.

Gleichzeitig haben sich die Gemeinden das Ziel eines qualitativen Wachstums im bereits bestehenden Baugebiet gesetzt. Damit einher geht auch eine gewisse – dem jeweiligen Umfeld angemessene – bauliche Verdichtung und damit eine stärkere Bodenversiegelung.

Eine wichtige Aufgabe der aktuellen Nutzungsplanungsrevision ist deshalb, zwei zentrale Anliegen in Einklang zu bringen: Einerseits die Anpassung und Lockerung der baulichen Beschränkungen hinsichtlich Dichte und Ausnützung und andererseits die Absicherung einer hohen Siedlungsqualität – unter anderem durch einen ausreichenden Grünflächenanteil. Hier kommt die Grünflächenziffer ins Spiel:

Funktion der Grünflächenziffer

Die Grünflächenziffer (GFZ) definiert den Anteil eines Grundstücks, der nicht überbaut und nicht versiegelt werden darf. Sie erfüllt damit sowohl siedlungsgestalterische als auch ökologische Funktionen. Zudem hat sie indirekt Einfluss auf die bauliche Dichte, denn Grünflächen können nicht oberirdisch überbaut werden (wohl aber mit unterirdischen Bauten unterbaut werden, sofern die Überdeckung eine gesunde Begrünung gestattet). Zu einem gewissen Grad beschränkt die GFZ also die maximale Ausnützung eines Grundstücks.

In den Gemeinden Zurzach und Mellikon ist die GFZ ein besonders wichtiges Puzzleteil der Bauvorschriften, weil die Ausnützung von Grundstücken in beiden Gemeinden nicht durch andere Vorgaben wie z.B. eine Ausnützungsziffer oder einen Mehrlängenzuschlag geregelt ist. Die Grünflächenziffer ist also ein zentrales quantitatives Beurteilungsmerkmal der neuen Bauordnung, mit dem sich eine übermässige Versiegelung nötigenfalls verhindern lässt. Dank ihr können der durchgrünte Siedlungscharakter mit den Vorgärten, die lokale Regenwasserversickerung, die Kühlleistung der Begrünung und auch der ökologische Wert des Siedlungsgebiets langfristig sichergestellt werden.

Dass dies nötig ist, zeigt sich bereits heute vereinzelt entlang der Erschliessungsstrassen, wo ehemalige Vorgärten in Autoabstellplätze umgewandelt wurden.

Definition der Grünflächenziffer

Die Grünflächenziffer bezeichnet das Verhältnis der anrechenbaren Grünfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Als anrechenbare Grünfläche gelten natürliche und/oder bepflanzte Bodenflächen eines Grundstücks, die nicht versiegelt sind und die nicht als Fahrzeugabstellflächen dienen.

Auch unterbaute Flächen können an die Grünfläche angerechnet werden. Bedingung hierfür ist, dass die Unterbauung mit Bodensubtrat (Humus) von ausreichender Stärke überdeckt ist, das Pflanzen gute Wachstumsbedingungen bietet, einen natürlichen Bodenaufbau aufweist und einen intakten Stoffhaushalt sowie die Versickerung von Meteorwasser zulässt.

 

Höhe der Grünflächenziffer

In den unterschiedlichen Zonen gelten unterschiedliche Vorgaben zur Grünflächenziffer: Die Höhe der Grünflächenziffer wurde im Rahmen des Entwurfs der Nutzungsplanungsrevision auf die konkreten Gegebenheiten vor Ort abgestimmt.

Dass die Grünflächenziffer realistisch ist, wurde anhand verschiedener Beispiele geprüft. Diese zeigen auf, dass sich Grünflächenziffer sich in den unterschiedlichen Bauzonen im Normalfall gut erreichen lässt.

Anwendungsbeispiel Grünflächenziffer

Am Beispiel an einer durchschnittlichen Parzelle in der Wohnzone W2 mit gut 500 m2 Grundstücksgrösse lässt sich die Auswirkung der Grünflächenziffer einfach aufzeigen:

  • Annahme 1: Die Parzelle wird maximal ausgenützt, das geplante Gebäude bedeckt die maximal mögliche Fläche innerhalb der vorgegebenen Grenzabstände.
  • Annahme 2: Es werden zwei Abstellplätze gemäss Norm (je 2.5×5 m) erstellt, die Belagsfläche wird als Hauszugang bis zur Fassade weitergezogen.
  • Resultierende Grünflächenziffer unter diesen Bedingungen: 0.61.
  • Minimale Grünflächenziffer in dieser Zone: 0.4.

Schlussfolgerung: Im Beispiel bleiben 109 m2 für weitere versiegelte Flächen verfügbar, ohne die in dieser Zone vorgegebene minimale Grünflächenziffer von 0.4 zu unterschreiten. Grosszügige Aussensitzplätze, Nebenbauten und Anlagen wie Gartenhäuser oder Swimmingpools sind also weiterhin möglich

Härtefälle

Die Nutzungsplanung kann als generell-abstraktes Regelwerk nicht jeden konkreten Einzelfall berücksichtigen. Die Gemeinde kann daher gemäss kantonalem Recht in besonderen, begründeten Situationen Ausnahmebewilligungen erteilen, die von den Regelungen der rechtskräftigen Nutzungsplanung abweichen.

Darüber hinaus gestattet die Nutzungsplanungsrevision (aktueller Entwurfsstand) das Unterschreiten der Grünflächenziffer, wenn diese aus besonderen Gründen nicht erreicht werden kann. In diesem Fall sind Kompensationsmassnahmen in der Aussenraumgestaltung erforderlich, beispielsweise in Form von Gebäudebegrünungen, Baumpflanzungen oder der Verwendung versickerungsfähiger Materialien für befestigte Flächen (§ 55 Entwurf BNO Zurzach, § 41 Entwurf BNO Mellikon).