Bild: Marco Breyer, vericon.ch
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Raumplanung in der Schweiz – eine Kurzeinführung

Durch die rege Bautätigkeit geht heute in der Schweiz jährlich Kulturland von der Grösse des Murten- oder des Walensees verloren. Dieses fehlt in der Folge für die landwirtschaftliche Nutzung und als Erholungsraum. Angetrieben wird die Bautätigkeit durch das Bevölkerungswachstum, den steigenden Bedarf an Wohn-, Gewerbe- und Infrastrukturflächen sowie durch veränderte Lebensgewohnheiten. Da Boden nicht unbeschränkt verfügbar ist, braucht es einen haushälterischen Umgang damit. Die entsprechenden Vorgaben erfolgen durch die Raumplanung: Der Bund gibt dabei den Rahmen vor, Planung und Umsetzung der Massnahmen liegen in der Verantwortung der Kantone und Gemeinden.

Sinn und Zweck der Raumplanung

Um einen haushälterischen Umgang mit dem Boden und eine geordnete Besiedelung zu gewährleisten, wurde 1979 das Bundesgesetz über die Raumplanung geschaffen. Seither kam es mehrmals zu Anpassungen. Mit der nun vorliegenden Revision des Raumplanungsgesetzes wollen Bundesrat und Parlament dem Landverschleiss und der Zersiedelung besser Einhalt gebieten. Die Revision bezweckt eine klarere Trennung von Gebieten, die überbaut werden können, und solchen, die nicht überbaut werden dürfen. Sie hat zudem eine kompaktere Siedlungsentwicklung, die bessere Nutzung brachliegender Flächen in Bauzonen und die Verkleinerung überdimensionierter Bauzonen zum Ziel. Die Grösse der Bauzonen muss sich am voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre orientieren. Schon nach heutigem Recht sollten Bauzonen nur so viel Land umfassen, wie voraussichtlich innert dieser Frist benötigt wird. In gewissen Gemeinden reichen die Bauzonen heute aber für mehr als 50 Jahre. Sie sind damit viel grösser als nötig.

Raumplanung ist Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden

An der föderalistischen Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden wird durch die Gesetzesänderung nicht gerüttelt. Die Raumplanung bleibt in erster Linie eine Aufgabe der Kantone. Diese bestimmen zur zentralen Steuerung einen kantonalen Richtplan. Mit diesem Instrument erstellen sie eine umfassende Gebietsplanung. Der kantonale Richtplan ist ein behördenverbindliches Planungsinstrument. Der Bund verfügt in bestimmten Sachgebieten wie den Eisenbahnen oder Nationalstrassen über eine landesweite Planungskompetenz. Darüber hinaus nimmt er eine Koordinationsaufgabe gegenüber den Kantonen wahr. Er prüft und genehmigt die kantonalen Richtpläne. Auf Gemeindestufe schliessen die sogenannten Nutzungspläne an. Diese sind auf die Richtpläne abgestimmt. Nutzungspläne sind parzellengenaue Pläne. Sie regeln insbesondere, wo und in welchem Umfang gebaut werden darf. Sie sind grundeigentümerverbindlich.