Bild: Marco Breyer, vericon.ch
Bild: Marco Breyer, vericon.ch

Ablaufschema allgemeine Nutzungsplanung

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Raumentwicklung stellt das Ablaufschema für die allgemeine Nutzungsplanung als Beilage zu den Richtlinien und Empfehlung für die Nutzungsplanung (NUPLA) zur Verfügung.

Die allgemeinen Nutzungspläne sind das zentrale kommunale Instrument der Raumentwicklung. Die Erarbeitung und Verabschiedung der allgemeinen Nutzungspläne liegen in der Kompetenz der Gemeinde. Der Entwurf der Nutzungspläne erfolgt durch den Gemeinderat unter Einbezug der Bevölkerung (Mitwirkung nach § 3 des Baugesetzes). Der Beschluss der allgemeinen Nutzungsplanung erfolgt durch die Gemeindeversammlung.

Das im Baugesetz vorgeschriebene demokratische Verfahren für den Erlass der Nutzungspläne (§§ 22 ff. BauG) gewährleistet den Rechtsschutz. Betroffene können gegen die öffentlich aufgelegten Pläne Einwendungen erheben und gegen die Beschlüsse Beschwerden führen. Mit der Genehmigung durch den Regierungsrat werden die allgemeinen Nutzungspläne rechtskräftig.

Das Ablaufschema zeigt auf, welche betroffenen Stellen zu welchem Meilenstein entsprechende Mitwirkung haben. Sämtliche aufgeführten Punkte innerhalb des Schemas sind verbindlich und werden durchgeführt. Die fett umrahmten Punkte werden als grössere Meilensteine betrachtet.

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