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Bild: Marco Breyer, vericon.ch
Bild: Marco Breyer, vericon.ch

Grünes Licht vom Kanton für die Fleckensanierung

23. Februar 2024 – Der Gemeinderat hat eine erfreuliche Nachricht vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau erhalten: Unserem Baugesuch zur Neugestaltung des Strassenraums im Bereich der Schwertgasse sowie dem Rosengässli wurde vollumfänglich zugestimmt!

Diese Freigabe ist einen wichtiger Meilenstein unseres ambitionierten Fleckenkonzepts von 2019 für die Verschönerung und Aufwertung unseres Ortsbildes. Besondere Beachtung erwartet der Kanton bei folgenden Punkten:

Eine Begegnungszone für alle

Die zukünftige Gestaltung der Schwertgasse als Begegnungszone und die teilweise vollflächige Pflästerung im Bereich der Denkmalschutzobjekte lassen eine deutliche Aufwertung des öffentlichen Raums erwarten. Ziel muss es sein, Bad Zurzach noch einladender und zugänglicher für alle zu machen. Ein spezielles Augenmerk soll stets auf die Qualität der Pflasterung gelegt werden, um sicherzustellen, dass diese für Velofahrer und Fussgänger, einschliesslich Personen mit Mobilitätseinschränkungen, optimal nutzbar ist.

Respekt für unser historisches Erbe

Die Kantonale Denkmalpflege begrüsst ausdrücklich unsere eingereichten Sanierungspläne und erwartet durch die geplanten Massnahmen eine «Aufwertung des Aussenraums im Umfeld der Denkmalschutzobjekte». Es ist jedoch stets darauf zu achten, dass dieses Projekt weiterhin in enger Zusammenarbeit mit der Kantonalen Denkmalpflege entwickelt wird, um den Schutz und die Wertschätzung der zwölf denkmalgeschützten Objekte sicherzustellen.

Sicherheit und Zugänglichkeit während der Bauzeit

Eine wesentliche Anforderung ist die Aufrechterhaltung der Zugänglichkeit und Sicherheit der kantonalen Velorouten während der gesamten Bauzeit. Sollte eine Umleitung notwendig werden, wird selbstverständlich rechtzeitig ein Umleitungskonzept erstellt, um allen Verkehrsteilnehmern eine klare und sichere Führung zu bieten.

Die nächsten Schritte

Bis Ende März wird der Gemeinderat die restlichen drei Einwendungen mit den Einwendern verhandeln um eine einvernehmliche Lösung zu den Themen Schutzanstriche, Gestaltung sowie Grössen von Rabatten und Schleppkurven zu finden.
Wir sind selbstverständlich bestrebt, alle Anliegen sorgfältig zu behandeln und die Anforderungen seitens des Kantons zu berücksichtigen, um möglichst Mitte April planmässig die endgültige Baubewilligung erteilen zu können und im Spätsommer 2024 mit den Bauarbeiten beginnen zu können. Vorbehaltlich einer erfolgreichen Auftragssubmission.

Der positive Entscheid des Kantons ist das Ergebnis einer engen und konstruktiven Zusammenarbeit zwischen unserer Gemeinde und den kantonalen Behörden. Wir starten nun mit Zuversicht in die nächste Phase und danken gerne wieder einmal allen Beteiligten sowie der Bevölkerung für ihr grosses Engagement und die breite Unterstützung.

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