Planungsentwürfe, Lösungsideen, Varianten, konkrete Massnahmen usw. sind einer breiten Diskussion (Mitwirkung) und den in den meisten Kantonen einer Vorprüfung durch die zuständigen kantonalen Instanzen zu unterbreiten. Unter Berücksichtung der dabei vorgebrachten Kritken und Stellungnahmen sind sorgfältige Interessensabwegungen vorzunehmen.