Lexikon

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Verfahren)

Im UVP-Verfahren werden die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt beschrieben und beurteilt. Es wird mittels Bescheid über die Genehmigungsfähigkeit des jeweiligen Vorhabens entschieden. Die UVP ist eine Teilprüfung des Vorhabens aus der Sicht des Umweltrechts im Rahmen des Entscheidverfahrens. Ihr Ergebnis ist eine der Grundlagen für den Entscheid über ein Vorhaben. Sie bildet deshalb kein eigenes Verfahren, sondern gliedert sich stets in das so genannte massgebliche Verfahren (Entscheidverfahren) ein. Mit der UVP wird sichergestellt, dass der Entscheid die massgebenden Umweltschutzvorschriften berücksichtigt. In diesem Sinne ist die UVP als «Gesetzesverträglichkeitsprüfung» zu verstehen.

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