Lexikon

Richtplan

Der kantonale Richtplan stellt das Planungsinstrument auf Kantonsebene dar. Er koordiniert raumwirksame Aktivitäten wie z. B. die Entwicklung von Siedlung, Verkehr und Infrastruktur und sorgt dabei auch für den Schutz von Natur und Landschaft. Zudem regelt er die Planung von grösseren Bauvorhaben wie Freizeit- oder Einkaufszentren. Dies geschieht mit verbindlichen Vorgaben über eine längere Zeit.

Hierzu legt der Richtplan konkret fest, wie der Kanton sich räumlich entwickeln soll, im Sinne einer kantonalen Raumentwicklungsstrategie. Er bestimmt die Richtung der weiteren Planung und Zusammenarbeit durch seine Anweisungen mit den Gemeinden, dem Bund, den Nachbarkantonen und dem benachbarten Ausland. Er ist für alle Behörden verbindlich.

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