Lexikon

Kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV)

Verkehrslenkende Massnahmen müssen in eine Gesamtplanung eingebunden und abgestimmt sein, damit sie wirken. Der Kommunale Gesamtplan Verkehr (KGV) ermöglicht eine solche Gesamtschau. Er dient der Abstimmung der Verkehrskapazitäten mit der Siedlungsentwicklung und ist behördenverbindlich. Der Allgemeine Nutzungsplan und die Sondernutzungspläne können zur Umsetzung der im KGV enthaltenen Massnahmen konkrete eigentumsverbindliche Vorgaben enthalten, wie z.B. Begrenzung der Anzahl Parkflächen, Parkplatzbewirtschaftung auf privatem Grund oder Verpflichtung, ein Mobilitätskonzept zu erstellen.

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