Lexikon

Kantonaler Richtplan

Der Richtplan (Richtplankarte und Richtplantext) enthält Erläuterungen, Beschlüsse und Festlegungen. Die Beschlüsse des Richtplans und die Festlegungen in der Richtplankarte sind behördenverbindlich; nur seine Erläuterungen haben keine rechtliche Verbindlichkeit. Die Gemeinden müssen den Richtplan in der Nutzungsplanung berücksichtigen und umsetzen. Die Richtplankarte (im Massstab 1 : 50’000) ist allerdings nicht parzellenscharf; sie belässt den Gemeinden den notwendigen Planungs- und Anordnungsspielraum zur Erfüllung ihrer Aufgaben.

© Gemeinde Zurzach