Lexikon

Gestaltungsplan

Gestaltungspläne enthalten Bestimmungen zur Einpassung und Qualität der Überbauung, Volumen, Nutzung, Erschliessung, Freiraumgestaltung, Energie, Lärmschutz und so weiter, die speziell auf das betroffene Areal und die Umgebung zugeschnitten sind. Dabei sind bis zu einem gewissen Mass Abweichungen von den Bestimmungen der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) möglich, wenn dadurch ein besseres Ergebnis erreicht und nachgewiesen werden kann. Erschliessungs- und Gestaltungspläne werden vom Gemeinderat beschlossen. Im Übrigen ist das Verfahren dasselbe wie bei der allgemeinen Nutzungsplanung (§§ 22 ff. des Baugesetzes).

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