Lexikon

Erschliessungsplan

Erschliessungspläne sind inhaltlich enger gefasst als Gestaltungspläne. Sie beschränken sich auf Bestimmungen, die mit der Erschliessung und Aufwertung des Strassenraums zusammenhängen. Dabei spielen insbesondere Festlegungen zu Strassen und Plätzen sowie deren Gestaltung und Bepflanzung, zu Fuss- und Radwegverbindungen, Lärmschutzmassnahmen sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen eine Rolle. Erschliessungs- und Gestaltungspläne werden vom Gemeinderat beschlossen. Im Übrigen ist das Verfahren dasselbe wie bei der allgemeinen Nutzungsplanung (§§ 22 ff. des Baugesetzes).

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