Lexikon

Baugesetz des Kantons Aargau (BauG)

Für den Schutz von Gebäuden, die nicht unter kantonalem Schutz stehen, aber kommunal als schützenswert zu erachten sind, ist die Gemeinde besorgt. Als Grundlage dient das von der kantonalen Denkmalpflege erstellte Bauinventar.

→ SAR 713.100 – Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG)

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