Der allgemeine Nutzungsplan regelt die zulässige Nutzung des Bodens. Das Gemeindegebiet wird in verschiedene Nutzungszonen unterteilt und es wird festgelegt, wo (Ort), wie (Art) und in welcher Intensität (Mass) der Boden genutzt werden darf. Der allgemeine Nutzungsplan ist parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich.